Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten notwendig. Formulare hierfür sind bei uns in der Fahrschule erhältlich.
Dieser ist bei uns in der Fahrschule erhältlich.
Nachweis der „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ (LSM) oder der „Ersten Hilfe“
(Anbieter unter Erste-Hilfe-Infos)
Dieser darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Mit dem Führerscheinantrag aus der Fahrschule, Ihrem Personalausweis oder Reisepass, dem Lichtbild, dem Erste-Hilfe-Nachweis und dem Sehtest gehen Sie zur zuständigen Behörde und stellen den Antrag (in München: Führerscheinstelle des KVR, Eichstätter Straße 2; sonst zum zuständigen Landratsamt).