Ausbildung in folgenden Klassen
A, A1, B, BE, M, Mofa
A, A1, B, BE, M, Mofa
Mindestalter: 18 Jahre. Ab 25 Jahren Direkteinstieg ohne Beschränkung möglich.
Krafträder mit Leistungsbeschränkung in den ersten 2 Jahren (25 kW), nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Mindestalter: 16 Jahre. Für 16 und 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Leichtkrafträder bis 125 cm³, bis 11 kW.
Mindestalter: 18 Jahre (auch mit 17)
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtmasse des Zuges 3,5 t nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre. Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, außer in Klasse B fallende Kombinationen.
Mindestalter: 16 Jahre.
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ und 45 km/h.
Mindestalter: 15 Jahre.
Hier wird eine theoretische Prüfung abgelegt (Prüfbescheinigung).