Die Informationen auf dieser Seite sind für Sie relevant, wenn Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B und – sofern gewünscht – der Klasse BE bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres und nicht erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben wollen.
Zusätzlich zu den üblichen Voraussetzungen zur Führerscheinbeantragung benötigen Sie hierzu noch Folgendes:
Über diese wird eine Auskunft aus Flensburg eingeholt.
Die Formulare sind bei uns in der Fahrschule erhältlich.
Die Erziehungsberechtigten müssen den Antrag sowie jedes Formular der Begleitpersonen unterschreiben. Diese Formulare sind bei uns in der Fahrschule erhältlich.
Etwa 2 Wochen vor Vollendung des 18. Lebensjahres sprechen Sie persönlich beim Kreisverwaltungsreferat vor und beantragen den Kartenführerschein. Eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein ihre Unterschrift beinhaltet, die bereits bei Antragstellung geleistet wurde.
Die Prüfbescheinigung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gültig, kann jedoch noch bis max. 3 Monate danach genutzt werden (nur mit einer der eingetragenen Begleitpersonen).
Zur Antragstellung benötigen Sie:
Der Kartenführerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er vorliegt, wird er Ihnen im Regelfall postalisch zugestellt. Für die postalische Zustellung entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
Sofern in Einzelfällen die postalische Zustellung nicht möglich ist oder Sie dies aus besonderem Grund nicht möchten, besprechen die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen des Kreisverwaltungsreferates dies mit Ihnen bei der Antragstellung. In diesem Fall werden Sie über das Vorliegen des Kartenführerscheins schriftlich informiert. Die Abholung ist persönlich aber auch durch Bevollmächtigte (mit Ihrer schriftlichen Vollmacht, Ihrem Personalausweis oder Reisepass und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person) möglich.