Ab welchem Alter darf für das Begleitende Fahren ausgebildet werden?
Wie lang muss er dann in Begleitung fahren?
Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die „Doppelklasse“ B und A machen?
Wie viel Theorieunterricht muss ein Fahrschüler besuchen, der die Berechtigung hat in Begleitung ein Fahrzeug der Klasse B zu fahren und mit 17 ½ Jahren die Ausbildung für die Klasse A machen möchte?
Ab wann darf die theoretische Prüfung abgelegt werden?
Ab wann darf die praktische Prüfung abgelegt werden?
Bekommt der Bewerber nach der bestandenen Prüfung den Kartenführerschein?
Enthält die „Prüfbescheinigung“ ein Foto des Fahrerlaubnisinhabers?
Was ist wenn jemand seinen Kartenführerschein nicht rechtzeitig 2 Wochen vor dem 18. Geburtstag beantragt?